Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Hundepflege

1. Geltungsbereich
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
4. Termintreue
5. Preise und Versandkosten
6. Sachmängelgewährleistung und Garantie

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Katja’s FellSchnite – Dein Hundesalon Katja Perleberg und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung der Dienstleistung gültigen Fassung.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschliesst.
1.3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen

2.1 Die Darstellung der Preise für die Hundepflege auf dem Online-Auftritt stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen Richtwert der Kosten bei Erbringung der Dienstleitung. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
2.2 Alle Angebote und Dienstleitungen gelten „solange noch freie Termine vorhanden sind“. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss

Der Kunde kann mittels einer Terminanfrage über den Online-Auftritt oder über Telefon/Email/Instagram/Fracebook/Google Maps eine Dienstleistungsanfrage stellen. Nach persönlicher Abstimmung des Verkäufers (Katja’s FellSchnitte) und dem anfragenden Kunden, wird ein Datum mit Uhrzeit zur Dienstleistungserbringung festgelegt – hiermit kommt es zum Vertragsabschluss und zur Einhaltung der Termintreue wie im Punk 4. näher Ausgeführt.

4. Termintreue

Der Kunde verpflichtet sich, bei nicht Einhaltung des festgelegten Termins für die Dienstleistungserbringung 36 Stunden vor Antritt des festgelegten Datums inkl. Uhrzeit dem Verkäufer (Katja’s FellSchnitte) darüber in Kenntnis zu setzen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Verkäufer dem Kunden die entfallenen Arbeitsstunden in Rechnung stellen. Wird ein Termin nicht oder weniger als 36 Std. vorher abgesagt, wird eine Ausfallentschädigung nach § 615 BGB pro eingeplanten Arbeitsaufwand erhoben. Dies gilt ebenso für Verspätungen von mehr als 15 Minuten.

5. Sachmängelgewährleistung und Garantie

5.1. Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.
5.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Dienstleistung nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde.